Insolvenzservice

Kaufmännische Unterstützung für Insolvenzverwalter und Kanzleien

Insolvenzverfahren stellen besondere Anforderungen an Buchhaltung, Datenaufbereitung und kaufmännische Organisation. Geschäftsvorfälle müssen nachvollziehbar erfasst, Zeiträume sauber abgegrenzt und umfangreiche Datenbestände strukturiert aufbereitet werden.

Mit meinem Insolvenzservice unterstütze ich Insolvenzverwalter, Rechtsanwaltskanzleien und andere mit der Verfahrensabwicklung betraute Stellen bei den kaufmännischen und buchhalterischen Arbeiten im Rahmen von Insolvenzverfahren.

Dabei bringe ich neben meiner über 30-jährigen Erfahrung im Finanz- und Rechnungswesen auch praktische Berufserfahrung aus der Insolvenzbuchhaltung mit.

Meine Leistungen im Insolvenzservice

Je nach Aufgabenstellung und in Abstimmung mit dem verantwortlichen Insolvenzverwalter bzw. der beauftragenden Kanzlei unterstütze ich unter anderem bei:

  • laufender Insolvenzbuchhaltung
  • Erfassung und Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle
  • Aufarbeitung und Strukturierung vorhandener Buchhaltungsbestände
  • Abstimmung von Bank-, Debitoren- und Kreditorenkonten
  • Aufbereitung von offenen Posten und Forderungsbeständen
  • kaufmännischer Aufbereitung von Debitoren- und Kreditorendaten
  • Unterstützung bei der buchhalterischen Trennung und Zuordnung unterschiedlicher Verfahrenszeiträume
  • Aufbereitung von Buchhaltungsdaten für die weitere Bearbeitung durch Insolvenzverwalter, Steuerberater oder andere befugte Berufsträger
  • Erstellung und Aufbereitung betriebswirtschaftlicher Auswertungen
  • Unterstützung bei Abstimmungs- und Kontrollarbeiten
  • strukturierter Aufbereitung großer Beleg- und Datenbestände
  • Digitalisierung und Organisation von Buchhaltungsunterlagen
  • Unterstützung bei der Übernahme und Aufarbeitung unvollständiger oder rückständiger Buchhaltungen
  • projektbezogener Unterstützung direkt in der Kanzlei oder digital

Erfahrung mit besonderen Buchhaltungssituationen

In Insolvenzverfahren entsprechen die vorhandenen Buchhaltungsunterlagen nicht immer dem gewünschten Bearbeitungsstand. Fehlende Abstimmungen, offene Buchungsperioden, umfangreiche OP-Listen oder unterschiedliche Datenquellen können eine schnelle Weiterbearbeitung erschweren.

Hier setzt mein Insolvenzservice an.

Ich unterstütze bei der kaufmännischen Analyse, Strukturierung und Aufarbeitung der vorhandenen Datenbestände, damit der verantwortliche Insolvenzverwalter und die beteiligten Berufsträger auf nachvollziehbar aufbereitete Informationen zurückgreifen können.

Dabei kann ich mich flexibel in bestehende Arbeitsabläufe und die von der Kanzlei eingesetzten Buchhaltungs- und Insolvenzsysteme einarbeiten.

Entlastung für Insolvenzkanzleien

Gerade bei größeren oder buchhalterisch aufwendigen Verfahren können erhebliche Arbeitsspitzen entstehen. Nicht immer ist es wirtschaftlich sinnvoll, hierfür dauerhaft zusätzliche interne Kapazitäten vorzuhalten.

HÖPKEN.ACCOUNTING kann deshalb auch projektbezogen als externer kaufmännischer Dienstleister eingesetzt werden – für einzelne Verfahren, die Aufarbeitung bestimmter Buchhaltungsbereiche oder als temporäre Unterstützung bei erhöhtem Arbeitsaufkommen.

Klare rechtliche und steuerliche Abgrenzung

HÖPKEN.ACCOUNTING ist weder als Insolvenzverwalter noch als Rechtsanwalts- oder Steuerberatungskanzlei tätig.

Der Insolvenzservice beschränkt sich auf kaufmännische, organisatorische und buchhalterische Unterstützungsleistungen im jeweils gesetzlich zulässigen Rahmen und nach Vorgabe des Auftraggebers bzw. des verantwortlichen Berufsträgers.

Insbesondere werden keine eigenständigen Rechtsdienstleistungen erbracht. Hierzu gehören insbesondere keine rechtliche Prüfung von Insolvenzforderungen, keine insolvenzrechtliche Beratung, keine rechtliche Beurteilung von Anfechtungs-, Aus- oder Absonderungsrechten und keine Vertretung von Verfahrensbeteiligten.

Auch die eigenständige Einziehung fremder Forderungen als Inkassodienstleistung sowie sonstige erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistungen gehören nicht zum Leistungsangebot.

Im Bereich der Buchführung werden ausschließlich Tätigkeiten übernommen, die nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig sind. Steuerliche Beratung, Steuererklärungen sowie die eigenverantwortliche Erstellung steuerlicher Jahresabschlüsse sind nicht Bestandteil des Leistungsangebotes und bleiben den hierzu befugten Berufsträgern vorbehalten.

Soweit eine Tätigkeit eine rechtliche, steuerliche oder insolvenzrechtliche Würdigung erfordert, erfolgt diese durch den zuständigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt, Steuerberater oder einen anderen hierzu befugten Berufsträger.

Spezialisierte Unterstützung mit kaufmännischem Blick

Insolvenzbuchhaltung verlangt neben buchhalterischer Erfahrung vor allem Struktur, Genauigkeit und Verständnis für komplexe wirtschaftliche Zusammenhänge.

HÖPKEN.ACCOUNTING bietet Insolvenzkanzleien eine flexible Möglichkeit, diese kaufmännischen Aufgaben auszulagern und interne Mitarbeiter gezielt zu entlasten.

Professionelle Unterstützung im Hintergrund – damit Sie sich auf die Verfahrensführung konzentrieren können.

HÖPKEN.ACCOUNTING – IHRE ZAHLEN. MEINE LEIDENSCHAFT.